Soma­lia zählt wie­der zu den Her­kunfts­län­dern mit „guter Bleibeperspektive”

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge hat in einem Rund­schrei­ben vom 22. Febru­ar 2021 die Trä­ger der Berufs­sprach­kur­se über eine Anpas­sung der Lis­te der Her­kunfts­län­der mit sog. „guter Blei­be­per­spek­ti­ve“ infor­miert. Dem­nach gehört ab dem 01. März 2021 Soma­lia erneut dazu. Asyl­su­chen­de aus Soma­lia haben dann wie­der Zugang zu den Inte­gra­ti­ons- sowie zu den BAMF-Berufssprachkursen.

Die Bun­des­re­gie­rung hat­te im Zuge des sog. Migra­ti­ons­pak­tes im Som­mer 2019 die Her­kunfts­län­der mit „guter Blei­be­per­spek­ti­ve“ auf Syri­en und Eri­trea reduziert.

Die pau­scha­le Kate­go­ri­sie­rung in Län­der mit „guter“ bzw. „schlech­ter“ Blei­be­per­spek­ti­ve wird u.a. von Wohl­fahrts­ver­bän­den und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen kri­ti­siert, da das Asyl­sys­tem im Grund­satz eine indi­vi­du­el­le Prü­fung von Flucht­grün­den vor­sieht. Zudem ist die Berech­nungs­grund­la­ge für die Ein­stu­fung auf Basis der unbe­rei­nig­ten Schutz­quo­te äußerst frag­wür­dig (s. hier­zu z.B. die Kri­tik von Pro­Asyl an der Ein­stu­fung nach Blei­be­per­spek­ti­ve aus dem Jahr 2017).