Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einem Rundschreiben vom 22. Februar 2021 die Träger der Berufssprachkurse über eine Anpassung der Liste der Herkunftsländer mit sog. „guter Bleibeperspektive“ informiert. Demnach gehört ab dem 01. März 2021 Somalia erneut dazu. Asylsuchende aus Somalia haben dann wieder Zugang zu den Integrations- sowie zu den BAMF-Berufssprachkursen.
Die Bundesregierung hatte im Zuge des sog. Migrationspaktes im Sommer 2019 die Herkunftsländer mit „guter Bleibeperspektive“ auf Syrien und Eritrea reduziert.
Die pauschale Kategorisierung in Länder mit „guter“ bzw. „schlechter“ Bleibeperspektive wird u.a. von Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen kritisiert, da das Asylsystem im Grundsatz eine individuelle Prüfung von Fluchtgründen vorsieht. Zudem ist die Berechnungsgrundlage für die Einstufung auf Basis der unbereinigten Schutzquote äußerst fragwürdig (s. hierzu z.B. die Kritik von ProAsyl an der Einstufung nach Bleibeperspektive aus dem Jahr 2017).