Erwei­te­rung von Bun­des- und Lan­des­pro­gram­men zur Siche­rung von Ausbildungsplätzen

Am 17. März 2021 hat der Bund beschlos­sen den “Aus­bil­dungs-schutz­schirm” aus­zu­bau­en. Die bis­he­ri­gen Aus­bil­dungs­prä­mi­en für aus­bil­dungs­bil­dungs­be­rei­te Unter­neh­men wer­den ver­dop­pelt.

Unter­neh­men, die im Ver­gleich zu vor der Coro­na Krise:

  • ihr Aus­bil­dungs­ni­veau hal­ten, erhal­ten für jeden Aus­bil­dungs­platz 4.000 Euro.
  • ihr Aus­bil­dungs­ni­veau aus­bau­en, erhal­ten für jeden zusätz­lich geschaf­fe­nen Aus­bil­dungs­platz 6.000 Euro.

Antrags­be­rech­tigt sind jetzt auch grö­ße­re Betrie­be mit bis zu 499 Beschäf­tig­ten (bis­her bis 249 Beschäf­tig­te). Auch die Prä­mie für die Über­nah­me von Aus­zu­bil­den­den aus einem Insol­venz­fall wird auf 6.000 Euro ver­dop­pelt. Die erhöh­ten För­der­sät­ze gel­ten ab dem 01. Juni 2021 für das kom­men­de Ausbildungsjahr.

Das För­der­pro­gramm star­te­te ursprüng­lich im Som­mer 2020. Bis­her wur­den bis Febru­ar 2021 rund 34.000 Prä­mi­en geneh­migt, wie aus dem aktu­el­len Monats­be­richt zum Arbeits- und Aus­bil­dungs­markt her­vor­geht. Mehr Infor­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm fin­den Sie hier. Aus­bil­dungs­be­trie­be kön­nen die Unter­stüt­zun­gen bei den zustän­di­gen Arbeits­agen­tu­ren bean­tra­gen. Alle Infos zur Antrag­stel­lung fin­den Sie auf der Web­sei­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA).

Als wei­te­re Hin­ter­grund­in­fo: am 17. März 2021 nahm Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) in einem Inter­view mit dem  DLF Stel­lung zum Aus­bau des Förderprogramms.

Das Land Nie­der­sach­sen erwei­tert zudem den „Akti­ons­plan Aus­bil­dung Nie­der­sach­sen“. Hier­über kön­nen insb. Aus­bil­dungs­be­trie­be mit Aus­bil­dungs–  oder Insol­venz­prä­mi­en geför­dert wer­den, die nicht unter die För­der­be­din­gun­gen des Bun­des­pro­gramms fal­len. Dar­über hin­aus gibt es Mobi­li­täts­prä­mi­en für Aus­zu­bil­den­de. Das Bun­des­pro­gramm ist vor­ran­gig zu nut­zen, eine Kom­bi­na­ti­on bei­der För­der­pro­gram­me ist nicht zulässig.