Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, anderen Drittstaatsangehhörigen und EU-Bürger*innen ist bekanntermaßen mit besonderen Herausforderungen verbunden. Sprachbarrieren, unsichere Aufenthaltsperspektiven oder die Nichtanerkennung von in Ausland erworbenen Qualifikationen stehen oft im Weg. Liegt darüber hinaus eine Behinderung vor, ist die Integration in den Arbeitsmarkt nochmals ungleich schwerer.
Der „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ fasst nun die wesentlichen Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Migrant*innengruppen zusammen. Die Autorinnen Maren Gag und Dr. Barbara Weiser geben einen Überblick über sozialrechtliche Leistungen in den Bereichen Teilhabe an Bildung, medizinische Rehabilitation, soziale Teilhabe, Pflege und die Feststellung einer Schwerbehinderung.
So fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Teilhabe am Arbeitsleben durch verschiedene Maßnahmen und Leistungen wie durch Eingliederungszuschüsse für Unternehmen, die Menschen mit einer Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) bietet für Menschen mit einer Behinderung spezielle Integrationskurse (900 Unterrichtseinheiten/UE Deutsch und 100 UE Orientierungskurs) an. Besondere Aufwendungen zur Ermöglichung der Kursteilnahme für Menschen mit Behinderungen können auf Antrag in angemessenem Umfang erstattet werden (§§ 13 Abs. 4; 14 Abs. 1 der Abrechnungsrichtlinien des BAMF). Allerdings dürfen nicht alle Migrant*innen einen Integrationskurs besuchen (zu den Einzelheiten siehe unsere Übersicht „Zugang zu Arbeitsmarkt und Leistungen des SGB II/III für Migranten*innen“).