Die dramatische Zuspitzung der Situation in der Ukraine hat verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung vor Ort. Der Krieg in der Ukraine hat jedoch auch Konsequenzen für Ukrainer*innen, die sich zur Zeit in Deutschland aufhalten. Wir beleuchten für Sie die gegenwärtige Rechtslage:
Visumsfreie Einreise in den Schengenraum
Ukrainische Staatsbürger*innen mit biometrischem Reisepass können grundsätzlich visumsfrei für drei Monate in den Schengenraum, also auch nach Deutschland, einreisen. Da eine Rückkehr gegenwärtig nicht in Betracht kommt, können sie für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tageneine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG erhalten. Die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit sowie ein Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB II besteht damit nicht.
Abschiebungen voraussichtlich nicht möglich
Auch wenn es bislang keinen offiziellen Abschiebungsstopp für ausreisepflichtige Ukrainer*innen gibt, bestehen aktuell keine kommerziellen Flugverbindungen in die Ukraine, sodass Abschiebungen voraussichtlich nicht möglich sein werden.
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Künftig können ukrainische Staatsangehörige ggf. eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten. Hierfür ist nach der einschlägigen EU-Richtlinie ein entsprechender Beschluss des Rates der EU über das Vorliegen eines »Massenzustroms von Vertriebenen« erforderlich.
Asylantragsstellung Wenn ein Asylantrag gestellt wird, werden ukrainische Asylantragstellende gegenwärtig in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bayern untergebracht. Derzeit wird geprüft, ob die Zuständigkeit auf alle Bundesländer übergeht. Momentan besteht ein Entscheidungsstopp des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Asylsuchende aus der Ukraine.
Da gegenwärtig Vieles offen ist, sollte aus unserer Sicht zunächst die weitere Entwicklung abgewartet und jedenfalls vor der Stellung eines Asylantrags eine ausführliche individuelle Beratung eingeholt werden.
Eine gute Übersicht über die gegenwärtige Rechtslage finden Sie u.a. beim Informationsbund Asyl & Migration.