+++ ASMK for­dert Erleich­te­run­gen beim Zugang zu Deutsch­kur­sen und bei Prü­fungs­auf­ga­ben in der Ausbildung +++

Vom 01. bis zum 02. Dezem­ber 2021 fand unter Vor­sitz des Lan­des Bre­men die 98. Arbeits­markt- und Sozi­al­mi­nis­ter­kon­fe­renz (ASMK) statt. Es wur­den dies­mal eine Rei­he von Beschlüs­sen zu arbeits­markt­po­li­tisch rele­van­ten Rege­lungs­be­rei­chen aus dem Auf­ent­halts- und  Arbeits­för­der­recht gefasst. Eine Umset­zung eini­ger die­ser Beschlüs­se dürf­te sich posi­tiv auf die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Zuge­wan­der­ten aus­wir­ken.  Im Fol­gen­den haben wir ein­zel­ne rele­van­te Beschlüs­se exem­pla­risch herausgestellt.

Ein­stim­mig ange­nom­men wur­den u.a. die Anträ­ge „6.5 Ver­zicht auf Eigen­an­teil in Inte­gra­ti­ons­kur­sen für gering­ver­die­nen­de EU-Bür­ge­rin­nen und EU-Bür­ger“,„Nr. 6.7 Sprach­sen­si­ble Gestal­tung von Prü­fungs­auf­ga­ben in der dua­len Berufs­aus­bil­dung“ und „Nr. 7.12 Fest­stel­lung und Nutz­bar­ma­chung non-for­ma­ler und infor­mell erwor­be­ner Berufs­kom­pe­ten­zen“. Hier wird die Schaf­fung recht­li­cher Grund­la­gen für die Vali­dier- und Zer­ti­fi­zier­bar­keit non-for­ma­ler und infor­mel­ler Kom­pe­ten­zen ange­strebt und auch die Fra­ge indi­vi­du­el­ler Bera­tungs- und Fest­stel­lungs­an­sprü­che soll­ten berück­sich­tigt werden.

Mehr­heit­lich von der ASMK beschlos­sen wur­de der Antrag „Nr. 7.8 Lücken im Sprach­för­der­sys­tem schlie­ßen“. Hier­zu bit­ten die Minister*innen und Senator*innen der Län­der­re­sorts das Bun­des-minis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) sowie das Bun­des-innen­mi­nis­te­ri­um (BMI) „die ver­blie­be­nen För­der­lü­cken in der Sprach-för­de­rung (…) zu schlie­ßen und Geflüch­te­ten mit mög­li­chem Arbeits­markt-zugang die Teil­nah­me an Inte­gra­ti­ons­kur­sen und an Berufs­sprach­kur­sen unab­hän­gig von einer Blei­be­per­spek­ti­ve zu ermög­li­chen“ sowie „die berufs­be­zo­ge­nen Sprach­an­ge­bo­te für Aus­zu­bil­den­de in der schu­li­schen Berufs­bil­dung zu öff­nen und die Deutsch­sprach­för­der­ver­ord­nung
(Deu­FöV) ent­spre­chend anzupassen.“

Aller­dings han­delt es sich hier­bei zunächst „nur“ um Beschlüs­se der ASMK han­delt.  Eine wei­te­re Ver­fol­gung der The­men im Bun­des­rat (z. B. in Gestalt einer Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zur Ein­brin­gung eines Geset­zes­ent­wurfs in den deut­schen Bun­des­tag) nicht zwangs­läu­fig erfolgt. Das Pro­to­koll der 98. ASMK fin­den Sie hier.