6.03 Gibt es Akteu­re, die unmit­tel­bar Unter­neh­men unter­stüt­zen, die Geflüch­te­te ein­stel­len wollen?

Die nds. “Start Gui­des — Pro­jek­te” (seit dem 01.01.2021 geför­dert durch das Land Nie­der­sach­sen) bie­ten Bera­tung und Unter­stüt­zung für Unter­neh­men, die Geflüch­te­te beschäf­ti­gen wol­len oder bereits beschäf­ti­gen. Eine Pro­jekt­über­sicht fin­den Sie hier.

Es gibt wei­te­re Pro­gram­me, die sich expli­zit an Unter­neh­men – vor allem an KMU – rich­ten, die Flücht­lin­ge ein­stel­len wol­len, bzw. ein­ge­stellt haben. Dar­un­ter befin­den sich auch vie­le Pro­jek­te, die die Betrie­be auch nach der Ein­stel­lung von Geflüch­te­te betreuen.

Für eine fach­li­che, aber auch per­sön­li­che 1:1‑Betreuung, also für ein Paten­mo­dell steht das Bun­des­pro­gramm VerA (sie­he: http://vera.ses-bonn.de/ ).

Über die­ses Pro­gramm ver­mit­telt der Seni­or Expert Ser­vice (SES), Fach­kräf­te, die im Ruhe­stand sind, an Unter­neh­men. Die­se Fach­kräf­te betreu­en die Flücht­lin­ge nicht nur fach­lich, son­dern „mana­gen“ auch all­täg­li­che Pro­blem­la­gen. Gleich­zei­tig sind sie Bin­de­glied zwi­schen Unter­neh­men und Geflüch­te­ten. Die­ser kos­ten­lo­se und per­so­nal­in­ten­si­ve Ser­vice ersetzt natür­lich nicht die Ver­ant­wor­tung des Betriebs gegen­über dem ein­ge­stell­ten Flücht­ling, aber er stellt sicher, dass der Geflüch­te­te nicht „auf der Stre­cke bleibt“.

Die Ansprech­part­ner in Nie­der­sach­sen fin­den Sie unter:

http://vera.ses-bonn.de/service/ansprechpartner/?tx_contacts_pi1%5Bstate%5D=niedersachsen&tx_contacts_pi1%5Baction%5D=show&tx_contacts_pi1%5Bcontroller%5D=Place&cHash=32f88f50c05bf505325283707413185a

Sie kön­nen sich aber ger­ne auch an die Bun­des­ge­schäfts­stel­le des SES wenden:

Tele­fon: 0228 26090–40, Email: vera@ses-bonn.de

Seit Früh­jahr 2016 för­dert das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um so genann­te Will­kom­mens­lot­sen, deren Auf­ga­be es ist, KMU zu bera­ten, den betrieb­li­chen Bedarf an Aus­zu­bil­den­den zu ermit­teln, Anfor­de­rungs­pro­fi­le zu erstel­len, nach poten­zi­el­len Aus­zu­bil­den­den zu suchen und Ein­stel­lungs­tests durch­zu­füh­ren. Sie unter­brei­ten dem Betrieb auf Nach­fra­ge pass­ge­naue Vor­schlä­ge zur Stel­len­be­set­zung und unter­stüt­zen Betrie­be auch wäh­rend der Ausbildung.

Die Stel­len sind über­wie­gend bei Kam­mern und Ver­bän­den ver­or­tet (die Ansprech­part­ner in Nie­der­sach­sen fin­den Sie auf Sei­te sechs): 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J‑L/kammern-und-sonstige-organisationen-der-wirtschaft-mit-willkommenslotsen.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Seit April 2017 wer­den dar­über hin­aus ca. 20 Stel­len im Rah­men der Richt­li­nie „Inte­gra­ti­ons­mo­de­ra­to­ren“ geför­dert. Ihre Arbeit soll pri­mär im unmit­tel­ba­ren Ein­stel­lungs­pro­zess begin­nen und auch nach Ein­stel­lung fort­ge­setzt wer­den. Auf­su­chen­de Arbeit in Betrie­ben wird eben­so erwar­tet wie die Bereit­stel­lung von Dol­met­schen­den zur Klä­rung bestehen­der Fra­gen oder Problemstellungen.

Die Trä­ger­land­schaft der Integrationsmoderator*innen ist sehr hete­ro­gen und reicht von Kam­mern und Ver­bän­den bis hin zu öffent­li­chen und pri­va­ten Bil­dungs­trä­gern. Mehr zum The­ma fin­den Sie hier:

https://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/integrationsmoderatorinnen-und–moderatoren-nehmen-arbeit-auf–152792.html

Eine Über­sicht über die Pro­jekt­trä­ger in Nie­der­sach­sen fin­den Sie hier:

https://www.mw.niedersachsen.de/download/124377