Die nds. “Start Guides — Projekte” (seit dem 01.01.2021 gefördert durch das Land Niedersachsen) bieten Beratung und Unterstützung für Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen wollen oder bereits beschäftigen. Eine Projektübersicht finden Sie hier.
Es gibt weitere Programme, die sich explizit an Unternehmen – vor allem an KMU – richten, die Flüchtlinge einstellen wollen, bzw. eingestellt haben. Darunter befinden sich auch viele Projekte, die die Betriebe auch nach der Einstellung von Geflüchtete betreuen.
Für eine fachliche, aber auch persönliche 1:1‑Betreuung, also für ein Patenmodell steht das Bundesprogramm VerA (siehe: http://vera.ses-bonn.de/ ).
Über dieses Programm vermittelt der Senior Expert Service (SES), Fachkräfte, die im Ruhestand sind, an Unternehmen. Diese Fachkräfte betreuen die Flüchtlinge nicht nur fachlich, sondern „managen“ auch alltägliche Problemlagen. Gleichzeitig sind sie Bindeglied zwischen Unternehmen und Geflüchteten. Dieser kostenlose und personalintensive Service ersetzt natürlich nicht die Verantwortung des Betriebs gegenüber dem eingestellten Flüchtling, aber er stellt sicher, dass der Geflüchtete nicht „auf der Strecke bleibt“.
Die Ansprechpartner in Niedersachsen finden Sie unter:
Sie können sich aber gerne auch an die Bundesgeschäftsstelle des SES wenden:
Telefon: 0228 26090–40, Email: vera@ses-bonn.de
Seit Frühjahr 2016 fördert das Bundeswirtschaftsministerium so genannte Willkommenslotsen, deren Aufgabe es ist, KMU zu beraten, den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden zu ermitteln, Anforderungsprofile zu erstellen, nach potenziellen Auszubildenden zu suchen und Einstellungstests durchzuführen. Sie unterbreiten dem Betrieb auf Nachfrage passgenaue Vorschläge zur Stellenbesetzung und unterstützen Betriebe auch während der Ausbildung.
Die Stellen sind überwiegend bei Kammern und Verbänden verortet (die Ansprechpartner in Niedersachsen finden Sie auf Seite sechs):
Seit April 2017 werden darüber hinaus ca. 20 Stellen im Rahmen der Richtlinie „Integrationsmoderatoren“ gefördert. Ihre Arbeit soll primär im unmittelbaren Einstellungsprozess beginnen und auch nach Einstellung fortgesetzt werden. Aufsuchende Arbeit in Betrieben wird ebenso erwartet wie die Bereitstellung von Dolmetschenden zur Klärung bestehender Fragen oder Problemstellungen.
Die Trägerlandschaft der Integrationsmoderator*innen ist sehr heterogen und reicht von Kammern und Verbänden bis hin zu öffentlichen und privaten Bildungsträgern. Mehr zum Thema finden Sie hier:
Eine Übersicht über die Projektträger in Niedersachsen finden Sie hier: