Die Zen­tra­le Bera­tungs­stel­le bleibt im Rah­men des neu­en Arbeits­markt­pro­gramms “Start Gui­des” erhalten

Der För­de­rung der Zen­tra­len Bera­tungs­stel­le „Ausländer*innen und Fach­kräf­te­si­che­rung (ZBS AuF II)“ durch das nds. Wirt­schafts- und Arbeits­mi­nis­te­ri­um (MWi) ist zum 31. Dezem­ber 2020 aus­ge­lau­fen. Als Koor­di­nie­rungs­pro­jekt im Rah­men des neu­en Arbeits­markt­pro­gramms „Start Gui­des“ bleibt unser Ange­bot als Zen­tra­le Bera­tungs­stel­le „Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on und Fach­kräf­te­si­che­rung (ZBS AuF III) jedoch wei­ter­hin erhalten.

Über unse­re Web­site www.zbs-auf.info fin­den Sie also auch über den Jah­res­wech­sel hin­aus lau­fend aktua­li­sier­te Arbeits­hil­fen und FAQs zu Rechts­fra­gen der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Zuwander*innen sowie aktu­el­le Hin­wei­se zu wei­te­ren rele­van­ten Rechts­in­for­ma­tio­nen, For­schungs­er­geb­nis­sen oder Arbeits­markt­ent­wick­lun­gen. Auch unser News­let­ter-Ange­bot ist wei­ter­hin verfügbar.

Dar­über hin­aus fun­giert die ZBS AuF III als zen­tra­le Ver­net­zungs­stel­le der „Start Gui­des“ und stellt aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu den Akti­vi­tä­ten im Rah­men des neu­en Arbeits­markt­pro­gramms zur Verfügung.

Die „Start Gui­des“ haben die Auf­ga­be, Unter­neh­men und Zuge­wan­der­te bei der Inte­gra­ti­on in den nie­der­säch­si­schen Aus­bil­dungs- und Arbeits­markt zu beglei­ten.
Unter­stützt wer­den sie von einem Netz­werk an Arbeits­markt­part­nern, wie bei­spiels­wei­se den Arbeits­agen­tu­ren, Job­cen­tern und bestehen­den Initia­ti­ven vor Ort.

Die ins­ge­samt 23 regio­na­len „Start Guides“-Projekte sowie das Koor­di­nie­rungs­pro­jekt ZBS AuF III wer­den vom nds. MWi für einen Zeit­raum von 24 Mona­ten gefördert.

Zum Hin­ter­grund:

Mit der „Start Guides“-Förderung wird das bis­he­ri­ge Pro­gramm „Über­be­trieb­li­che Inte­gra­ti­ons­mo­de­ra­to­rin­nen und Inte­gra­ti­ons­mo­de­ra­to­ren“ fort­ge­setzt und wei­ter­ent­wi­ckelt. Die Ange­bo­te der regio­na­len Pro­jek­te ste­hen damit künf­tig nicht nur Geflüch­te­ten, son­dern auch Fach- und Nach­wuchs­kräf­ten aus Dritt­staa­ten ohne Flucht­hin­ter­grund und EU-Bürger*innen offen. Hin­ter­grund ist das zum 1. März 2020 in Kraft getre­te­ne Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz, mit dem neue Mög­lich­kei­ten geschaf­fen wur­den, Fach- und Nach­wuchs­kräf­te aus Dritt­staa­ten in Deutsch­land zu beschäftigen.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum „Start Guides“-Programm sowie eine Lis­te der künf­ti­gen Pro­jekt­trä­ger erhal­ten Sie auf der Web­site des nds. Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum „Start Guide“-Programm fin­den Sie in Zukunft auf unse­rer Website.