Das nds. Innenministerium hat in einem Erlass vom 24.11.2020 neue Hinweise des Bundesinnenministeriums zu den Bedingungen der Arbeitskräfteeinwanderung während der Corona-Pandemie umgesetzt.
Einreise für Berufsausbildungen oder Nachqualifizierungen
Bisher durften neben Personen aus Staaten, die auf der sog. Positivliste genannt sind (seit 27.10.2020 Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, und Uruguay) insbesondere Fachkräfte und Auszubildende einreisen. Bei einem Mindestaufenthalt von sechs Monaten gilt dies nunmehr auch für Schülerinnen, Praktikantinnen, Auszubildende zur Teilnahme an Weiterbildungen und Sprachkursteilnehmende.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Für die Erteilung eines Visums für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung, eine schulische Berufsausbildung, ein Studium sowie für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind jeweils bestimmte Deutschkenntnisse erforderlich.
Sprachprüfungen im Ausland werden derzeit pandemiebedingt zum Teil nicht durchgeführt. Im Visumsverfahren können daher die für eine Einreise erforderlichen Deutschkenntnisse jetzt glaubhaft gemacht werden, wenn belegt wird, dass keiner der vor Ort ansässigen zertifizierten Prüfungsanbieter (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD) am Ende eines Sprachkurses Prüfungen anbieten kann.
Kurzarbeitergeld und Einkommensreduzierung unschädlich
Wenn Inhaber*innen einer Blauen Karte EU und einer Aufenthaltserlaubnis für IT-Fachkräfte beim coronabedingten Bezug von Kurzarbeitergeld die geltenden Gehaltsgrenzen unterschreiten, soll sich dies bis zum 31.03.2021 nicht negativ auf den Bestand des Aufenthaltstitels auswirken.
Auch eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung mit der Folge einer Arbeitsentgeltreduzierung soll bis zu diesem Zeitpunkt keine negativen Folgen für den Aufenthaltstitel haben, wenn die Reduzierung zeitlich begrenzt ist und eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Covid19-Virus darstellt.
Weitere Einzelheiten sind unserer aktualisierten Arbeitshilfe „Arbeitskräfteeinwanderung — Unmittelbare Auswirkungen der Corona-Pandemie“ zu entnehmen.