In der Beratung von Drittstaatsangehörigen spielen leider auch prekäre Arbeitsbedingungen immer wieder eine Rolle. Beratungsbedarfe betreffen häufig die Bereiche Lohnzahlungen, Leiharbeit, Arbeitszeiten, Kündigungen oder Unterkunftsregelungen.
Drittstaatsangehörigen fehlen oft wichtige Kenntnisse über Ihre Rechte und Pflichten in Arbeitsverhältnissen. Eingeschränkte Deutschkenntnisse und fehlende Netzwerkkontakte erschweren die Situation zusätzlich.
Hier greift das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Beratungsnetzwerk „Faire Integration (FIN)“: FIN berät Drittstaatsangehörige kostenfrei, auf Wunsch anonym und mehrsprachig zu Fragen rund um Arbeits- und Sozialrechte im Zusammenhang mit einer Beschäftigung. Neu seit dem 01. Januar 2026 befinden sich FIN-Beratungsstellen an den Standorten Osnabrück und Hannover. Zusätzlich gibt es ein Online-Beratungsangebot. Auf Anfrage erfolgen Präsenzberatungen auch an anderen Orten. Die Ansprechpersonen für Niedersachsen finden Sie hier.
Neben dem Beratungsangebot hilft das Netzwerk hilft auch dabei Ansprüche durchzusetzen und klärt über mögliche Rechtsfolgen auf. In präventiven Gruppenangeboten wird darüber hinaus über grundlegende Arbeitsrechte- und Pflichten informiert.
Auch Mitarbeitende anderer Beratungsstellen können sich an FIN wenden, wenn sie in Ihrer Arbeitspraxis mit entsprechenden Fällen von Arbeitsrechtsverletzungen in Kontakt kommen. Weitere Informationen für Ratsuchende – auch in mehreren Sprachen – zu den Themen Arbeits- und Sozialrecht finden sich auf www.faire-integration.de.