+++ Schutz vor Arbeits­aus­beu­tung: neue Bera­tungs­stel­len für Dritt­staa­ten­an­ge­hö­ri­ge in Niedersachsen +++

In der Bera­tung von Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen spie­len lei­der auch pre­kä­re Arbeits­be­din­gun­gen immer wie­der eine Rol­le. Bera­tungs­be­dar­fe betref­fen häu­fig die Berei­che Lohn­zah­lun­gen, Leih­ar­beit, Arbeits­zei­ten, Kün­di­gun­gen oder Unterkunftsregelungen.

Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen feh­len oft wich­ti­ge Kennt­nis­se über Ihre Rech­te und Pflich­ten in Arbeits­ver­hält­nis­sen. Ein­ge­schränk­te Deutsch­kennt­nis­se und feh­len­de Netz­werk­kon­tak­te erschwe­ren die Situa­ti­on zusätzlich.

Hier greift das vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) geför­der­te Bera­tungs­netz­werk „Fai­re Inte­gra­ti­on (FIN)“: FIN berät Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge kos­ten­frei, auf Wunsch anonym und mehr­spra­chig zu Fra­gen rund um Arbeits- und Sozi­al­rech­te im Zusam­men­hang mit einer Beschäf­ti­gung. Neu seit dem 01. Janu­ar 2026 befin­den sich FIN-Bera­tungs­stel­len an den Stand­or­ten Osna­brück und Han­no­ver. Zusätz­lich gibt es ein Online-Bera­tungs­an­ge­bot. Auf Anfra­ge erfol­gen Prä­senz­be­ra­tun­gen auch an ande­ren Orten. Die Ansprech­per­so­nen für Nie­der­sach­sen fin­den Sie hier.

Neben dem Bera­tungs­an­ge­bot hilft das Netz­werk hilft auch dabei Ansprü­che durch­zu­set­zen und klärt über mög­li­che Rechts­fol­gen auf. In prä­ven­ti­ven Grup­pen­an­ge­bo­ten wird dar­über hin­aus über grund­le­gen­de Arbeits­rech­te- und Pflich­ten informiert.

Auch Mit­ar­bei­ten­de ande­rer Bera­tungs­stel­len kön­nen sich an FIN wen­den, wenn sie in Ihrer Arbeits­pra­xis mit ent­spre­chen­den Fäl­len von Arbeits­rechts­ver­let­zun­gen in Kon­takt kom­men. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen für Rat­su­chen­de – auch in meh­re­ren Spra­chen – zu den The­men Arbeits- und Sozi­al­recht fin­den sich auf www.faire-integration.de.