Pro­jekt Start Guides

Pres­se­mit­tei­lung des nds. Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums vom 04.12.2020: Um dem in vie­len Bran­chen und Regio­nen trotz Coro­na bestehen­den oder dro­hen­den Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken, wird zu Beginn des neu­en Jah­res das neue Arbeits­markt­pro­gramm “Start Gui­des” ins Leben gerufen.

Die “Start Gui­des” wer­den lan­des­weit im Ein­satz sein und haben die Auf­ga­be, Unter­neh­men und Zuge­wan­der­te bei der Inte­gra­ti­on in den nie­der­säch­si­schen Aus­bil­dungs- und Arbeits­markt zu begleiten.

Unter­stützt wer­den sie von einem Netz­werk an Arbeits­markt­part­nern, wie bei­spiels­wei­se den Arbeits­agen­tu­ren, Job­cen­tern und bestehen­den Initia­ti­ven vor Ort. Das Ange­bot rich­tet sich an Fach- und Nach­wuchs­kräf­te aus Dritt­staa­ten, aber wei­ter­hin auch an Men­schen mit Fluchthintergrund.

Für lan­des­weit 23 regio­na­le Start Gui­de-Pro­jek­te sowie ein unter­stüt­zen­des Koor­di­nie­rungs­pro­jekt stellt das Nie­der­säch­si­sche Wirt­schafts- und Arbeits­mi­nis­te­ri­um für einen Zeit­raum von jeweils 24 Mona­ten drei Mil­lio­nen Euro zur Verfügung.

Nie­der­sach­sens Wirt­schafts- und Arbeits­mi­nis­ter Dr. Bernd Alt­hus­mann: “Gera­de zu Beginn der Aus­bil­dung oder Beschäf­ti­gung benö­ti­gen vie­le Zuge­wan­der­te Unter­stüt­zung, da sie die betrieb­li­chen Abläu­fe erst noch ken­nen ler­nen müs­sen. Dar­über hin­aus hel­fen die ‚Start Gui­des‘ auch den Unter­neh­men bei der Inte­gra­ti­on der neu­en Kol­le­gen. Die geför­der­ten ‚Start Guide‘-Projekte sor­gen so für nach­hal­ti­ge Aus­bil­dungs- und Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se — damit wird Zuge­wan­der­ten die Inte­gra­ti­on erleich­tert und zugleich dem Fach­kräf­te­man­gel entgegengewirkt.”

Hin­ter­grund:

Mit der “Start Guides”-Förderung wird das bis­he­ri­ge Pro­gramm “Über­be­trieb­li­che Inte­gra­ti­ons­mo­de­ra­to­rin­nen und Inte­gra­ti­ons­mo­de­ra­to­ren” fort­ge­setzt und wei­ter­ent­wi­ckelt. Die Ange­bo­te der regio­na­len Pro­jek­te ste­hen damit künf­tig nicht nur Geflüch­te­ten, son­dern auch Fach- und Nach­wuchs­kräf­ten aus Dritt­staa­ten ohne Flucht­hin­ter­grund offen. Hin­ter­grund ist das zum 1. März 2020 in Kraft getre­te­ne Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz, mit dem neue Mög­lich­kei­ten geschaf­fen wur­den, Fach- und Nach­wuchs­kräf­te aus Dritt­staa­ten in Deutsch­land zu beschäftigen.