In ihrem Keynotebeitrag erläuterten Dr. Birgit Franzke und Jan Vogel die Handlungsgrundsätze und Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen des „Triple Win“.
Laut Dr. Birgit Franzke, Bereichsleiterin des Customer Centers im Geschäftsbereich „International Services“ der Zentralen Aislands- und Fachvermittlung (ZAV), steht im Fokus der internationalen Rekrutierungsaktivitäten der BA immer das Prinzip der „fairen Migration“. Dieses werde über festgelegte Grundsätze umgesetzt, die sich an den Empfehlungen bzw. Vorgaben von Akteuren wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren.
So soll sichergestellt werden, dass dem “Triple Win-Ansatz” folgend die Interessen aller Akteure — die des Herkunftslands, von Arbeitgeberinnen im Zielland und die der Bewerberinnen — gleichermaßen berücksichtigt werden. Dieser Handlungsgrundsatz sei die Basis sämtlicher Aktivitäten der BA im Zuge der Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland. Dazu gehöre zum Beispiel die Verpflichtung, dass nur in Sektoren angeworben wird, in denen in den Herkunftsländern ein Überangebot an Arbeitskräften besteht. Die Teilnahmebedingungen für Arbeitgeberinnen und Bewerberinnen werden Franzke zufolge in Anlehnung an den IRIS-Standard der IOM festgelegt, zu welchem u. a. das „Employer-Pays-Prinzip“ gehöre.
Jan Vogel, Leiter des Teams „Regionen EU“ bei der ZAV, erklärte die konkrete Umsetzung des „Triple Win“ –Ansatzes im Rahmen von Anwerbeprojekten sowie die generellen Verfahrensabläufe und Kostenaufwendungen verschiedener Projekte mit Relevanz für den niedersächsischen Arbeitsmarkt, wie z.B. „Adelante“ oder „Pflegekräfte aus Lateinamerika“.
Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier.