Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen im Rahmen von Praktika können Unternehmen keine finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten. Gefördert wird jedoch eine Einstiegsqualifizierung, also ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von sechs bis maximal zwölf Monaten (zu Einzelheiten hierzu siehe Einstiegsqualifizierung).
Rechtsgrundlage: § 54a SGB III