3.08 Wel­che finan­zi­el­len För­der­mög­lich­kei­ten bestehen für Unter­neh­men, die Geflüch­te­te als Praktikant*innen beschäftigen?

Bei der Beschäf­ti­gung von Flücht­lin­gen im Rah­men von Prak­ti­ka kön­nen Unter­neh­men kei­ne finan­zi­el­le För­de­rung durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit erhal­ten. Geför­dert wird jedoch eine Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung, also ein die Aus­bil­dung vor­be­rei­ten­des Prak­ti­kum von sechs bis maxi­mal zwölf Mona­ten (zu Ein­zel­hei­ten hier­zu sie­he Einstiegsqualifizierung).

Rechts­grund­la­ge: § 54a SGB III