Als Koordinierungsprojekt im Rahmen des landesweiten Start Guides–Programms des niedersächsischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums bietet die Zentrale Beratungsstelle „Arbeitsmarktintegration und Fachkräftesicherung (ZBS AuF III)” auch weiterhin Informationen rund um die Beschäftigung von Zuwander*innen.
Seit dem 01. Januar 2021 haben die 23 regionalen Start Guides-Projekte nach und nach ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Begleitung und Beratung von Unternehmen und Zugewanderten mit oder ohne Fluchthintergrund vor Ort. Unterstützt werden sie dabei von einem Netzwerk an Partnern, wie beispielsweise Arbeitsagenturen, Jobcentern und lokalen Initiativen.
In Kürze finden Sie auf unserer Website detaillierte Informationen zu den einzelnen Start Guides-Porjekten vor Ort. Eine aktuelle Kontaktliste mit allen Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel „die gute Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe in Deutschland zu sichern und zu erweitern“. Dazu sollen in Zukunft mehr Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit haben, in Deutschland zu arbeiten – auch ohne einen hierzulande anerkanntem Hochschul- oder Berufsabschluss.Im Februar 2023 haben nun die Bundesministerien für Inneres und Heimat sowie für …
+++ Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung +++ Weiterlesen »
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, die Praxis sog. Kettenduldungen beenden zu wollen. Mit der Einführung des sog. Chancen-Aufenthaltsrechts möchte die Ampel-Koalition nun die Aufenthaltsperspektiven von langjährig in Deutschland geduldeten Menschen nachhaltig verbessern. Seit in Kraft treten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts können Personen mit einer Duldung, die sich am Stichtag 31.10.2022 seit …
+++ In Kraft getreten: Chancen-Aufenthaltsrecht als neue Möglichkeit zur Aufenthaltssicherung +++ Weiterlesen »
Durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wurde auch der Deutschkurszugang für Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung wesentlich verbessert. Dieser Personenkreis kann jetzt unabhängig vom Herkunftsland und vom Einreisedatum bei freien Plätzen zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Eine anschließende Teilnahme an Maßnahmen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV-Kurse) ist jetzt für Asylsuchende uneingeschränkt möglich. Ein Anspruch auf die …
+++ Reform der Integrationskurse: Erleichterungen für Asylsuchende und die Kursorganisation +++ Weiterlesen »