Ja, so sollte es sein. Die Nachbetreuung ist immer auch Aufgabe von Arbeitsmarktprojekten für Flüchtlinge. Es gibt aber eine Reihe weiterer Initiativen und Programme, die die Unternehmen, vor allem die KMU, vor, während und nach dem Einstellungsprozess unterstützen sollen/wollen (vgl. Nr. 6.3).
Dennoch sollte der Betrieb auch nach Einstellung immer eine verantwortliche Ansprechperson bestimmen, die etwaig erforderliche Außenkontakte initiiert und organisiert.