5.08 Kann das Unter­neh­men auch nach Ein­stel­lung auf exter­ne Hil­fe vertrauen?

Ja, so soll­te es sein. Die Nach­be­treu­ung ist immer auch Auf­ga­be von Arbeits­markt­pro­jek­ten für Flücht­lin­ge. Es gibt aber eine Rei­he wei­te­rer Initia­ti­ven und Pro­gram­me, die die Unter­neh­men, vor allem die KMU, vor, wäh­rend und nach dem Ein­stel­lungs­pro­zess unter­stüt­zen sollen/wollen (vgl. Nr. 6.3).

Den­noch soll­te der Betrieb auch nach Ein­stel­lung immer eine ver­ant­wort­li­che Ansprech­per­son bestim­men, die etwa­ig erfor­der­li­che Außen­kon­tak­te initi­iert und organisiert.