5.07 Was ist für das Bewer­bungs­ge­spräch wichtig?

Dem Grun­de nach wird das Bewer­bungs­ge­spräch mit Flücht­lin­gen so auf­ge­baut sein, wie jedes ande­re auch. Es wird aber auch hier emp­foh­len, immer einen Dol­met­schen­den hin­zu­zie­hen. Selbst wenn die Deutsch­kennt­nis­se recht gut sind, soll­te zur Ver­mei­dung von Miss­ver­ständ­nis­sen so ver­fah­ren werden.

Es soll­te ver­mie­den wer­den, im Bewer­bungs­ge­spräch unmit­tel­bar das Ver­fol­gungs­schick­sal, Flucht­grün­de oder den Flucht­weg anzu­spre­chen. Sehr wohl soll­te aber inten­siv über beruf­li­che und schu­li­sche Vor­er­fah­run­gen vor und wäh­rend der Flucht gespro­chen wer­den. Dabei soll­te nicht außer Acht gelas­sen wer­den, dass ins­be­son­de­re die Flucht aus ent­fernt lie­gen­den Län­dern lan­ge dau­ern kann und es essen­ti­ell zum Über­le­ben und Wei­ter­kom­men ist, einer Arbeit nachzugehen.

Soll ein Flücht­ling nach dem Bewer­bungs­ge­spräch ein­ge­stellt wer­den, beginnt der Pro­zess um die Ertei­lung einer Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis (vgl. Nr. 1.1ff, 2.1ff).