Dem Grunde nach wird das Bewerbungsgespräch mit Flüchtlingen so aufgebaut sein, wie jedes andere auch. Es wird aber auch hier empfohlen, immer einen Dolmetschenden hinzuziehen. Selbst wenn die Deutschkenntnisse recht gut sind, sollte zur Vermeidung von Missverständnissen so verfahren werden.
Es sollte vermieden werden, im Bewerbungsgespräch unmittelbar das Verfolgungsschicksal, Fluchtgründe oder den Fluchtweg anzusprechen. Sehr wohl sollte aber intensiv über berufliche und schulische Vorerfahrungen vor und während der Flucht gesprochen werden. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass insbesondere die Flucht aus entfernt liegenden Ländern lange dauern kann und es essentiell zum Überleben und Weiterkommen ist, einer Arbeit nachzugehen.
Soll ein Flüchtling nach dem Bewerbungsgespräch eingestellt werden, beginnt der Prozess um die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis (vgl. Nr. 1.1ff, 2.1ff).