Das Unternehmen sollte sich zunächst immer an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (zuständig für Asylsuchende und geduldete Ausländer/innen) oder der Jobcenter (zuständig für bereits anerkannte, also schutzberechtigte Flüchtlinge) wenden und dort die offene Stelle melden. Auch wenn oftmals die Erfahrung gemacht wird, dass dieser Weg nicht erfolgversprechend ist, kann so möglicherweise doppelte Arbeit vermieden werden.
Immer wieder suchen Flüchtlinge im Internet auch selbst nach Stellenangeboten.
Darüber hinaus ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich an Organisationen vor Ort oder in der Region zu wenden, die sich ausdrücklich um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen kümmern. Das sind sicherlich zunächst Projektträger des Bundesprogramms Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen (vgl. Nr. 6.2).
Weiterhin kann das konkrete Stellenangebot (am besten mit den in Nr. 5.5 genannten Details) auch auf die Mailing-Liste des Flüchtlingsrats Niedersachsen (Email: flucht@asyl.org ) gesetzt werden. Der umfangreiche Verteiler erreicht auch Organisationen und Initiativen außerhalb Niedersachsens.
Kommen gleich mehrere Flüchtlinge für die Stellenbesetzung in Frage, hat sich als hilfreich erwiesen, über die Kontaktorganisation, die den Zugang zu Flüchtlingen hergestellt hat, eine Betriebsbesichtigung zu organisieren. Daran sollten aber nur die Interessierten teilnehmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Anforderungsprofil entsprechen. Es wird dringend empfohlen, bei der Besichtigung Dolmetschende mitwirken zu lassen, so dass einerseits alle Interessierten ihre Fragen stellen und andererseits die Informationen über Betrieb, Arbeitsstelle und die bestehenden Rahmenbedingungen von jeder Person gleichermaßen verstanden werden können.
Nach dieser Besichtigung oder Kurz-Hospitation kann das Bewerbungsverfahren beginnen. Die interessierten Personen werden nunmehr in aller Regel von der betreuenden Kontaktorganisation, aber auch der Arbeitsverwaltung im Bewerbungsverfahren unterstützt.