5.06 Wie wird eine mög­lichst pass­ge­naue Beset­zung der ange­bo­te­nen Stel­le erreicht? Wie wird die Ziel­grup­pe erreicht?

Das Unter­neh­men soll­te sich zunächst immer an den Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit (zustän­dig für Asyl­su­chen­de und gedul­de­te Ausländer/innen) oder der Job­cen­ter (zustän­dig für bereits aner­kann­te, also schutz­be­rech­tig­te Flücht­lin­ge) wen­den und dort die offe­ne Stel­le mel­den. Auch wenn oft­mals die Erfah­rung gemacht wird, dass die­ser Weg nicht erfolg­ver­spre­chend ist, kann so mög­li­cher­wei­se dop­pel­te Arbeit ver­mie­den werden.

Immer wie­der suchen Flücht­lin­ge im Inter­net auch selbst nach Stellenangeboten.

Dar­über hin­aus ist es auf jeden Fall emp­feh­lens­wert, sich an Orga­ni­sa­tio­nen vor Ort oder in der Regi­on zu wen­den, die sich aus­drück­lich um die Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen küm­mern. Das sind sicher­lich zunächst Pro­jekt­trä­ger des Bun­des­pro­gramms Inte­gra­ti­on von Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen (vgl. Nr. 6.2).

Wei­ter­hin kann das kon­kre­te Stel­len­an­ge­bot (am bes­ten mit den in Nr. 5.5 genann­ten Details) auch auf die Mai­ling-Lis­te des Flücht­lings­rats Nie­der­sach­sen (Email: flucht@asyl.org ) gesetzt wer­den. Der umfang­rei­che Ver­tei­ler erreicht auch Orga­ni­sa­tio­nen und Initia­ti­ven außer­halb Niedersachsens.

Kom­men gleich meh­re­re Flücht­lin­ge für die Stel­len­be­set­zung in Fra­ge, hat sich als hilf­reich erwie­sen, über die Kon­takt­or­ga­ni­sa­ti­on, die den Zugang zu Flücht­lin­gen her­ge­stellt hat, eine Betriebs­be­sich­ti­gung zu orga­ni­sie­ren. Dar­an soll­ten aber nur die Inter­es­sier­ten teil­neh­men, die mit hoher Wahr­schein­lich­keit dem Anfor­de­rungs­pro­fil ent­spre­chen. Es wird drin­gend emp­foh­len, bei der Besich­ti­gung Dol­met­schen­de mit­wir­ken zu las­sen, so dass einer­seits alle Inter­es­sier­ten ihre Fra­gen stel­len und ande­rer­seits die Infor­ma­tio­nen über Betrieb, Arbeits­stel­le und die bestehen­den Rah­men­be­din­gun­gen von jeder Per­son glei­cher­ma­ßen ver­stan­den wer­den können.

Nach die­ser Besich­ti­gung oder Kurz-Hos­pi­ta­ti­on kann das Bewer­bungs­ver­fah­ren begin­nen. Die inter­es­sier­ten Per­so­nen wer­den nun­mehr in aller Regel von der betreu­en­den Kon­takt­or­ga­ni­sa­ti­on, aber auch der Arbeits­ver­wal­tung im Bewer­bungs­ver­fah­ren unterstützt.