Ausgehend vom konkreten Profil des Beschäftigungsangebots sollte das Unternehmen weitere Festlegungen darüber treffen, welche Kompetenzen und fachlichen Qualifikationen für diese Arbeits- oder Ausbildungsstelle unabdingbar sind und welche Erwartungen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Anstellung erfüllt werden müssen, bzw. können.
Es ist z.B. zu klären, ob Bildungs‑, bzw. Berufsabschlüsse vorhanden und diese in Deutschland anerkannt sein müssen, in welchem Umfang mündliche wie schriftliche Deutschkenntnisse – bei Einstellung – vorliegen müssen, ob die Verbesserung fachlicher Qualifikationen und Potentiale, aber auch der sprachlichen Skills auch nach Einstellung auf den Weg gebracht werden kann, bzw. muss. Dabei sollte deutlich werden, was hier das Unternehmen leisten kann und auch leisten will und welche Aufgaben von externen Akteuren übernommen werden müssten.