Sie muss der Erteilung des Visums ggf. zustimmen, wenn die Ausländer*innen vor der Visumsbeantragung sich schon einmal mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in Deutschland aufgehalten hat oder von dort abgeschoben wurde. Bei einer beabsichtigten Beschäftigung als Arbeitnehmer*in kann diese Zustimmung dann vorab vor der Beantragung des Visums erteilt werden. In diesen Fällen holt dann die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.
Rechtsgrundlage: §§ 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 AufenthV