4.14 Ist die Aus­län­der­be­hör­de in Deutsch­land im regu­lä­ren Ver­fah­ren an der Ertei­lung eines Visums beteiligt?

Sie muss der Ertei­lung des Visums ggf. zustim­men, wenn die Ausländer*innen vor der Visums­be­an­tra­gung sich schon ein­mal mit einer Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder einer Dul­dung in Deutsch­land auf­ge­hal­ten hat oder von dort abge­scho­ben wur­de. Bei einer beab­sich­tig­ten Beschäf­ti­gung als Arbeitnehmer*in kann die­se Zustim­mung dann vor­ab vor der Bean­tra­gung des Visums erteilt wer­den. In die­sen Fäl­len holt dann die Aus­län­der­be­hör­de die Zustim­mung der Bun­des­agen­tur für Arbeit ein.

Rechts­grund­la­ge: §§ 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 AufenthV