2.01 Wel­che Pla­nungs­si­cher­heit besteht bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Auszubildende?

Wenn eine min­des­tens zwei­jäh­ri­ge Berufs­aus­bil­dung begon­nen wur­de oder wer­den kann, haben Arbeitgeber*innen in der Regel die Sicher­heit, dass die Geflüch­te­ten für die Dau­er der Aus­bil­dung in Deutsch­land blei­ben kön­nen. Selbst wenn der Asyl­an­trag end­gül­tig abge­lehnt wird und aus ande­ren Grün­den kein Auf­ent­halts­recht besteht (vgl. Fra­ge 1.16), erteilt die Aus­län­der­be­hör­de für die Dau­er der Aus­bil­dung eine […]

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