2.01 Welche Planungssicherheit besteht bei der Beschäftigung von Geflüchteten als Auszubildende?
Wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung begonnen wurde oder werden kann, haben Arbeitgeber*innen in der Regel die Sicherheit, dass die Geflüchteten für die Dauer der Ausbildung in Deutschland bleiben können. Selbst wenn der Asylantrag endgültig abgelehnt wird und aus anderen Gründen kein Aufenthaltsrecht besteht (vgl. Frage 1.16), erteilt die Ausländerbehörde für die Dauer der Ausbildung eine […]