Dieses Verfahren kann vor allem genutzt werden, wenn ein Aufenthaltstitel
- für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a Aufenthaltsgesetz)
- für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Aufenthaltsgesetz; §18g Aufenthaltsgesetz)
- für eine Ausbildung (§ 16a Aufenthaltsgesetz)
- Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Aufenthaltsgesetz)
beantragt werden soll.
Rechtsgrundlagen: § 81a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
