Eine Einstiegsqualifizierung ist ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf der Grundlage eines Vertrags nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird und für das der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung erhalten kann.
Während der Einstiegsqualifizierung können die Auszubildenden durch Ausbildungsbegleitende Hilfen gefördert werden. Diese Maßnahmen werden begleitend zu der Einstiegsqualifizierung von einem Bildungsträger durchgeführt und von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn die Unterstützung zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich ist.
Außerdem können sie durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (begleitende Phase) gefördert werden.
Flüchtlinge haben zu Ausbildungsbegleitenden Hilfen sowie zur begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung uneingeschränkt Zugang.
Die Förderung beantragt der Flüchtling beim JobCenter, wenn sie*er eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis hat und Arbeitslosengeld II erhält, ansonsten bei der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage: §§ 54a; 74; 450 SGB III; § 16 Abs. 1 SGB II