Eine Einstiegsqualifizierung ist ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf der Grundlage eines Vertrags nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird und für das der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung erhalten kann.
Während der Einstiegsqualifizierung können die Auszubildenden durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (begleitende Phase) gefördert werden. Diese Maßnahmen werden begleitend zu der Einstiegsqualifizierung von einem Bildungsträger durchgeführt und von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn die Unterstützung zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich ist. Flüchtlinge haben zur begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung uneingeschränkt Zugang.
Die Förderung beantragt der Flüchtling beim JobCenter, wenn sie*er eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis hat und Arbeitslosengeld II erhält, ansonsten bei der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage: §§ 54a; 74 Abs. 2 S. 3 GB III; § 16 Abs. 1 SGB II