Eine Einstiegsqualifizierung ist ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf der Grundlage eines Vertrags nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird und für das der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Vergütung, max. 262,00 € monatlichmonatlich erhalten kann. Pro Person sind aber auch zwei EQs von jeweils sechs Monaten förderfähig.Geflüchteten können in der Regel bis zu einem Alter von 35 Jahren gefördert werden Auch Fahrtkosten können durch das JobCenter bzw. die Arbeitsagentur übernommen werden.
Der Arbeitgeber muss den Zuschuss beim Arbeitgeberservice des JobCenter beantragen, wenn Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis haben und Bürgergeld erhalten, ansonsten beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage: § 54a SGB III Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen, gültig ab 15.02.2023, Rn. 54a.44