Eine Einstiegsqualifizierung ist ein die Ausbildung vorbereitendes Praktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf der Grundlage eines Vertrags nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird und für das der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Vergütung, max. 247,00 € monatlich, zuzüglich eines Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich erhalten kann. Pro Person sind aber auch zwei EQs von jeweils sechs Monaten förderfähig.
Flüchtlingen können in der Regel bis zu einem Alter von 35 Jahren gefördert werden. Auch ihre Fahrtkosten können durch das JobCenter bzw. die Arbeitsagentur übernommen werden.
Der Arbeitgeber muss den Zuschuss beim Arbeitgeberservice des JobCenter beantragen, wenn der Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis hat und Arbeitslosengeld II erhält, ansonsten beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage: § 54a SGB III; § 1 Abs. 4 Einstiegsqualifizierungsförderungsanordnung (EQFAO)