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1. Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Arbeitnehmer*innen
2. Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Auszubildende 
3. Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Praktikant*innen
4. Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten im Rah­men einer Einstiegsqualifizierung 
5. Unter­neh­mens­stra­te­gi­sche Fragestellungen 
6. Zugang zu Geflüchteten 
7. Aufenthaltssicherung 
8. Arbeitskräfteeinwanderung 
FAQ 

1.01 Brau­chen Geflüch­te­te für eine Tätig­keit als Arbeitnehmer*innen eine Beschäftigungserlaubnis?

Aner­kann­te Schutz­be­rech­tig­te mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 25 Abs. 1 – 3 des Auf­ent­halts­ge­set­zes dür­fen unein­ge­schränkt erwerbs­tä­tig sein. In ihrer Auf­ent­halts­er­laub­nis steht daher “Erwerbs­tä­tig­keit gestat­tet”. Sie müs­sen also vor der…

1.02 Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen kann eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis für eine kon­kre­te Arbeits­stel­le erteilt werden?

Hier­für ist ent­schei­dend, wel­ches Auf­ent­halts­pa­pier ein Flücht­ling hat und wie lan­ge sie*er schon in Deutsch­land lebt. Geflüch­te­te, die im Asyl­ver­fah­ren sind und eine Auf­ent­halts­ge­stat­tung haben, dür­fen (noch) nicht arbei­ten, wenn…

1.03 Wo muss eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis bean­tragt wer­den und wie läuft das Ver­fah­ren ab?

Wenn in dem Auf­ent­halts­pa­pier “Beschäf­ti­gung nur mit Geneh­mi­gung der Aus­län­der­be­hör­de gestat­tet” steht, muss ein Flücht­ling für eine kon­kre­te Arbeits­stel­le, die ihr/ihm ange­bo­ten wird, bei der Aus­län­der­be­hör­de die Ertei­lung einer Beschäftigungserlaubnis…

1.04 Wie lan­ge dau­ert das Ver­fah­ren zur Ertei­lung einer Beschäftigungserlaubnis?

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) hat für die Ent­schei­dung über die Zustim­mung zur Ertei­lung einer Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis zwei Wochen Zeit. Das gilt aber nicht, wenn die Anga­ben des Flücht­lings oder des Arbeits­ge­bers nicht…

1.05 Haben Unter­neh­men, die Geflüch­te­te als Arbeitnehmer*innen beschäf­ti­gen, beson­de­re Verpflichtungen?

Bei der Beschäf­ti­gung von Ausländer*innen, so auch von Flücht­lin­gen, sind Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, zu prü­fen, ob eine Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis vor­liegt und für die Dau­er der Beschäf­ti­gung eine Kopie des Auf­ent­halts­pa­piers auf­zu­be­wah­ren. Rechts­grund­la­ge: § 4a Abs. 5…

1.06 Dür­fen Geflüch­te­te wegen einer Arbeits­auf­nah­me in eine ande­re Stadt ziehen?

Vor einem Umzug müs­sen Geflüch­te­te prü­fen, ob eine sog. Wohn­sitz­auf­la­ge besteht, d.h. ob sie ver­pflich­tet sind, in einem bestimm­ten Bun­des­land oder in einer bestimm­ten Kom­mu­ne zu woh­nen und ob sie…

1.07 Dür­fen Geflüch­te­te im Rah­men ihrer Arbeit in Deutsch­land unein­ge­schränkt reisen?

In der Regel dür­fen sich Flücht­lin­ge über­all im Inland auf­hal­ten, ohne vor­her eine behörd­li­che Erlaub­nis ein­ho­len zu müs­sen. Eine Resi­denz­pflicht oder räum­li­che Beschrän­kung, etwa auf einen Land­kreis, besteht vor allem für…

1.08 Dür­fen Geflüch­te­te eine Fahr­erlaub­nis erwerben?

Hier­für ist ein amt­li­cher Nach­weis über Ort und Tag der Geburt (Iden­ti­täts­nach­weis) erfor­der­lich, der u.a. durch einen Rei­se­pass oder eine Geburts­ur­kun­de erbracht wer­den kann. Als Iden­ti­täts­nach­weis kann aber auch eine Auf­ent­halts­ge­stat­tung ausreichen,…

1.09 Kön­nen Geflüch­te­ten ein Giro­kon­to eröffnen?

Unab­hän­gig von dem jewei­li­gen Auf­ent­halts­pa­pier haben alle Flücht­lin­ge einen Anspruch auf die Eröff­nung eines Basis­kon­tos. Rechts­grund­la­ge: § 31 Abs. 1 Zahlungskontengesetz

1.10 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Arbeitnehmer_innen beson­de­re arbeits­recht­li­che Regelungen?

Es gilt in der Regel das deut­sche Arbeits­recht und damit auch fol­gen­de Regelungen:Befristung von Arbeits­ver­trä­gen­Die Befris­tung eines Arbeits­ver­tra­ges ohne Vor­lie­gen eines sach­li­chen Grun­des ist arbeits­recht­lich bis zur Dau­er von zwei Jah­ren zulässig.…

1.11 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Arbeitnehmer_innen beson­de­re sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Regelungen?

Bzgl. der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht gel­ten für Flücht­lin­ge, wie für ande­re Ausländer_innen, die glei­chen Rege­lun­gen wie für deut­sche Beschäf­tig­te: Der Arbeit­ge­ber muss die Auf­nah­me der Beschäf­ti­gung bei der Kran­ken­kas­se als zustän­di­ger Ein­zugs­stel­le mel­den. War der Flüchtling…

1.12 Gibt es bei der Beschäf­ti­gung von Geflüch­te­ten als Arbeitnehmer_innen beson­de­re steu­er­recht­li­che Regelungen?

Bzgl. der Lohn­steu­er gel­ten für Flücht­lin­ge, wie für ande­re Ausländer_innen, die glei­chen Rege­lun­gen wie für deut­sche Beschäf­tig­te. Die steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird nach der Anmel­dung per Post mit­ge­teilt, da die Mel­de­be­hör­de das Finanz­amt über den Zuzug infor­miert. Soll­te die…

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